Abgeschaffte Roaming Gebühren in Europa haben 3 wesentliche Haken

Durch die Roaming Gebühren ist das Telefonieren und Surfen im Ausland eine sehr kostspielige Angelegenheit. Dies wird sich in Zukunft zumindest im europäischen Ausland ändern. Die Europäische Union hat eine Abschaffung der hohen Gebühren endlich beschlossen.

Für die Verbraucher wird das Telefonieren und Surfen im Ausland in Zukunft günstiger, Experten erwarten aber dennoch einige Probleme:

  1. Späte Abschaffung
  2. Roaming-Aufschläge
  3. Die Netzneutralität

1. Deutlich spätere Abschaffung als erwartet

Bereits vor knapp einem Jahr hatte das EU-Parlament verlangt, dass die Roaming Gebühren im europäischen Ausland bis zum Jahresende 2015 abgeschafft werden. Dies wurde aber leider nicht durchgesetzt. Die EU-Kommission hatte anschließend den Sommer 2016 anvisiert, doch auch diese Frist wird nicht umgesetzt. Nach einer 12-stündigen Sitzung haben sich die Vertreter des Europaparlaments und der verschiedenen EU-Staaten endlich auf eine Abschaffung der Roaming Gebühren in Europa geeinigt.

Die endgültige Abschaffung der Roaming Gebühren in Europa kommt aber erst am 15. Juni 2017. Zusätzlich gibt es ab dem 30. April 2016 einen Zwischenschritt. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Aufschläge für das Roaming bereits deutlich sinken. Telefonate innerhalb von Europa sollen dann nur noch maximal 5 Cent pro Minute kosten. Für Kurznachrichten liegt die Obergrenze in Zukunft bei 2 Cent. Beim Surfen soll 1 Megabyte maximal 5 Cent, exklusive Mehrwertsteuer, kosten.

2. Gibt es in Zukunft keine Roaming-Aufschläge mehr?

Ab dem 15. Juni 2017 können Sie im europäischen Ausland wesentlich günstiger telefonieren und im Internet surfen. Haben Sie eine Telefon- oder eine Datenflatrate, dann können Sie diese im Urlaub genauso nutzen wie zu Hause. Das permanente Roaming im Ausland soll aber auch in Zukunft nicht möglich sein. Überschreiten Sie beim Telefonieren, Kurznachrichten verschicken oder beim Surfen bestimmte Grenzen, dann darf Ihr Anbieter von Ihnen unter Umständen zusätzliche Kosten verlangen.

Dadurch wollen sich die Mobilfunkanbieter gegenüber anfallenden technischen Mehrkosten schützen. Die genauen Details zu den Obergrenzen muss die EU-Kommission erst noch ausarbeiten. Es ist aber zu erwarten, dass es auch nach dem 15. Juni 2017 keinen Freifahrtschein für die Nutzung geben wird. Somit müssen Sie auch nach der offiziellen Abschaffung der Roaming Gebühren mit zusätzlichen Kosten im Ausland rechnen.

3. Die Netzneutralität ist eine umstrittene Sache

Das zukünftige Aus der Roaming Gebühren bildet gemeinsam mit den Neuregelungen zur Netzneutralität ein Paket. So wurde es in Brüssel mit den EU-Staaten ausgehandelt. Durch die Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass jeder Internet-Anbieter seine Datenpakete gleichberechtigt durch seine Leitungen schicken darf. Um welche Daten es sich handelt und woher die Daten stammen, spielt dabei keine Rolle.

Durch die stetig wachsende Datenmenge wächst auch die Wahrscheinlichkeit von Datenstau. Aus diesem Grund gibt es Überlegungen, ob bestimmte Internetdienste in Sonderfällen "Vorfahrt" gegenüber anderen haben sollten. Viele Kritiker befürchten nun, dass die Netzneutralität aufgrund der vagen Formulierungen zu den Sonderfällen abgeschafft wird. In Zukunft soll es aber nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Cyberangriffen, möglich sein, dass der Datenverkehr gedrosselt oder sogar blockiert wird.

Fazit: Als Urlauber müssen Sie auch in Zukunft mit Einschränkungen leben

Ab dem 30. April 2016 können Sie im europäischen Ausland um einiges günstiger telefonieren, Kurznachrichten versenden und im Internet surfen. Erst rund ein Jahr später werden die Roaming Gebühren in Europa komplett abgeschafft. Eine dauerhafte Flatrate zu den gleichen Konditionen wie in Deutschland wird es wohl auch nach dem 15. Juni 2017 nicht geben.

Deshalb sollten Sie in Zukunft im Urlaub darauf achten, dass Sie nicht unnötig Daten verbrauchen. Vermeiden Sie am besten unnötige App-Updates und laden Sie die wichtigen Anwendungen bereits vor dem Urlaub herunter.